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Bedingungen an die Planungen zur B26n

Bürgermeisterkandidat Benedikt Kaufmann und die Fraktion der FREIEN WÄHLER formulieren Forderungen an die vorgestellten Planungen

Der designierte Bürgermeisterkandidat Benedikt Kaufmann und die Fraktion der FREIEN WÄHLER Karlstadt nehmen anlässlich der Vorstellung des Verkehrsgutachtens zur B26n zur geplanten Bundesstraße Stellung:

Nachhaltigkeit und Klimaschutz müssen Verkehrskonzepte auch auf dem Land zukünftig stärker beeinflussen. Die Zukunft gehört dem Ausbau des ÖPNV, umweltfreundlichen Verkehrsträgern und einem Vorrang Ausbau vor Neubau. Dies gilt umso mehr hinsichtlich der voraussichtlichen Zeitdauer, bis die B26n schlussendlich wirksam wird. Bis dahin dürften alternative Mobilitätskonzepte den Individual-Straßenverkehr noch weiter zurückgedrängt haben.

Insofern ist es richtig, dass von der noch im Raumordnungsverfahren geplanten mehrstreifigen Autobahn-Variante Abstand genommen wurde. Aber auch die aktuell vom Bund vorgelegte Planung ist aus konkreten Gründen kritisch zu sehen und in jedem Fall verbesserungswürdig. So nachvollziehbar auch das Ziel der Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des Landkreises ist, müssen Mehrbelastungen durch den Bau der B26n für Karlstadt – auch und gerade durch die nun geplante abschnittsweise Umsetzung – in jedem Fall verhindert werden.

Die B26n wird auch überörtlichen Verkehr anziehen bzw. bündeln. Die dadurch bedingte Entlastung der Ortsdurchfahrten im Werntal – insbesondere Stettens – ist zu begrüßen. Das Mehraufkommen darf sich jedoch nicht negativ auf die Menschen in Karlstadt und seinen übrigen Stadtteilen auswirken. Daher müssen bestimmte Bedingungen und Forderungen an die Planung auch und insbesondere durch die Stadt eingebracht werden.

Diese Bedingungen – die auch von der Fraktion getragen werden – sind im Einzelnen:

1. Der Zubringer zwischen B26n und B27/Karolingerbrücke muss den überörtlichen Verkehr im Sinne einer Nordumgehung an Karlstadt vorbeiführen. Gleichzeitig müssen dann aber auch die bisherigen Ortsdurchfahrten der B26 und B27 – nämlich die bisher stark belastete Eußenheimer und die Arnsteiner Straße – herabgestuft und als Ortsstraßen in die Straßenbaulast der Stadt überführt werden. Auf diesen kann die Stadt dann selbst verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen sowie bauliche Maßnahmen treffen, um eine Durchfahrt für überörtlichen Verkehr zu verbieten bzw. möglichst unattraktiv zu machen. Nur so kann es gelingen, das Verkehrsaufkommen in der Karlstadter Siedlung auf den örtlichen Quell- und Zielverkehr aus den Wohngebieten zu beschränken, die zudem dann nicht mehr durch Straßen des überörtlichen Verkehrs zerschnitten und geteilt werden.

2. Karlstadt und Karlburg sind durch die Karolingerbrücke stetig zusammengewachsen. Diese Entwicklung darf nicht durch eine durch den Bau der B26n bedingte Verkehrszunahme auf der Brücke zunichte gemacht oder zukünftig verhindert werden. Daher müssen hier durch Trennung der einzelnen Verkehrsarten Fahrrad- und Fußgängerstreifen eingerichtet werden, welche die Sicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöhen. Die Karolingerbrücke muss weiterhin eine attraktive, kurze und sichere Verbindung zwischen Karlstadt und Karlburg bleiben. Hierzu bedarf es geeigneter Wegeverbindungen für Fußgänger und Fahrradfahrer insbesondere auf Karlburger Seite, sodass die Fahrbahn jeweils nicht gequert werden muss.

3. Die Verbindungen bzw. Anschlüsse des neuen Zubringers – etwa an die Bodelschwinghstraße – dürfen keine städtebaulichen Entwicklungspotenziale am Hammersteig und am Hirschfeld durchschneiden. Die zu schaffenden Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz der Karlstadter Siedlung müssen so angepasst werden, dass in diesem Bereich weiterhin planerisch sinnvoll und ohne neue Durchschneidungen Baugebiete im Karlstadter Norden ausgewiesen werden können, sollte hierfür entsprechender Bedarf bestehen. Planungen – man denke hier etwa an den kürzlich vorgestellten möglichen Kindergartenstandort – sollen erleichtert und nicht erschwert werden.

Weitere Forderungen sind die vorherige Fertigstellung der Ortsumgehung Wiesenfeld sowie ein weitestmögliches Abschwenken der Trasse von den betroffenen Wohngebieten etwa in Heßlar und an der Eußenheimer Straße sowie ein Lärmschutz der betroffenen Wohngebiete. Eine möglichst landschaftsschonende und umweltverträgliche Planung – insbesondere im Naherholungsgebiet östlich des Saupurzels – ist daneben grundlegende Voraussetzung. Offene Fragen bestehen dagegen noch hinsichtlich des Zubringers Lohr, der Wiesenfelder Gemarkung und den Weiler Erlenbach tangiert.

Diese Bedingungen und Forderungen müssen aber auch mit Nachdruck sowohl in den Genehmigungsprozess als auch in den gesamten Planungsprozess gegenüber dem Bund aktiv seitens der Stadt eingebracht werden, um den Karlstadter Belangen in der überörtlichen Planung bestmöglich Geltung zu verschaffen. Dabei muss für vollständige Transparenz und offene Information gesorgt werden.

„Den Zeitraum bis zum endgültigen Genehmigungsprozess des Planfeststellungsverfahrens gilt es zu nutzen. Aus meiner Tätigkeit bei der Planfeststellungsbehörde an der Regierung kenne ich dabei die rechtlichen Hebel, an denen eine Kommune ansetzen kann und muss. Die letzte Info-Veranstaltung zum Verkehrsgutachten zur B26n sowie die anschließende Diskussion haben gezeigt, wie komplex Bundesfachplanung, aber auch wie umstritten dieses Projekt im Karlstadter Stadtrat und in der Bevölkerung ist. Auch innerhalb der Fraktion diskutieren wir intensiv über Vor- und Nachteile der B26n. Wie bei vielen komplizierten Abwägungsentscheidungen gibt es nachvollziehbare Gründe sowohl dafür als auch dagegen, ein plakatives Entweder-Oder wird daher der Komplexität und den anstehenden Herausforderungen nicht gerecht. Konstruktiv und im Dialog muss inhaltlich vielmehr das Ziel sein, alle betroffenen Positionen zusammenzuführen und gemeinsam die für Karlstadt und seine Ortsteile beste Lösung zu finden.“

Einen Bau der B26n um jeden Preis und ohne Rücksicht auf die betroffenen Karlstadter Belange darf es nicht geben. Vielmehr müssen die dargestellten Forderungen zwingend berücksichtigt werden. Nur so können die Karlstadter Interessen gewahrt und eine Mehrbelastung durch die B26n verhindert werden.