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Fraktion

Öffentliche und private Kinderspielplätze stärken!

Antrag auf Erlass einer Spielplatzsatzung mit Ablösemöglichkeit nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hombach,

eine adäquate, gut erreichbare und attraktive Spielplatzinfrastruktur erweist sich als essenziell für die Freizeit- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Familien. Die Einrichtung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen stellt jedoch nicht nur eine öffentliche kommunale Aufgabe dar, sondern diese obliegt auch privaten Bauherren ab einer bestimmten Vorhabengröße.

Nach den Vorgaben des Art. 7 Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen. Diese gesetzliche Vorgabe wird nach unserer Wahrnehmung im Stadtgebiet bauherrnseits jedoch nur unzureichend oder teilweise überhaupt nicht erfüllt bzw. umgesetzt.

Nach der letzten Novellierung der BayBO aus dem Jahr 2021 können die Gemeinden durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen und darüber Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung derartiger Spielplätze, die Art der Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Spielplatzpflicht sowie eine diesbezügliche Ablösemöglichkeit regeln, vgl. Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO.

 

Die Fraktion der Freien Wähler stellt daher folgenden Antrag:

DieStadtverwaltungwirdbeauftragt,denErlasseinerKinderspielplatzsatzungnachArt.81Abs.1Nr.3BayBOvorzubereitenunddenEntwurfdemzuständigenStadtratsgremiumzurBeratungundBeschlussfassungvorzulegen.

In der Satzung soll genauer definiert werden, was unter einem ausreichend großen Spielplatz zu verstehen ist. Daneben soll sie Bestimmungen zu Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung der Kinderspielplätze sowie die Voraussetzungen und Modalitäten einer Ablöse enthalten.

Die erforderliche Größe sollte dabei in Relation zur Wohnfläche (1 m2 Spielplatz pro x m2Wohnfläche, z.B. pro 20 m2) bei gleichzeitiger Festsetzung einer Mindestgröße berechnet werden. Hinsichtlich der Ausstattung sollten eine Sandfläche und eine der Vorhabensgröße angepasste Anzahl an Spielgeräten sowie Sitzgelegenheiten für Begleitpersonen vorgesehen werden. Bezüglich Sicherheitsanforderungen und Unterhalt ist auf die einschlägigen technischen Richtlinien zu verweisen. Daneben wären Eingrünung bzw. Begrünung zu regeln.

Im Rahmen der Ablösemöglichkeit soll vorgesehen werden, in welchem Umkreis eines öffentlichen Spielplatzes eine Ablösevereinbarung mit der Stadt Karlstadt in Betracht kommt bzw. ab welcher Distanz zum nächstgelegenen Spielplatz es bei der originären Verpflichtung zur Herstellung eines Spielplatzes auf dem eigenen Grundstück bleibt. Zur Berechnung der Höhe der Ablösesumme sollten die Faktoren Bodenrichtwert, Herstellungs- und Unterhaltskosten bezüglich der sich nach der geschaffenen Wohnfläche richtenden erforderlichen Spielplatzfläche herangezogen werden - mithin also die Kosten, die sich der Bauherr durch Ablöse der Verpflichtung erspart.

Der über die Spielplatzablöse eingenommene Geldbetrag ist selbstverständlich schon von Gesetzes wegen wieder für die Herstellung oder Unterhaltung einer örtlichen Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtung zu verwenden.

Zur Sicherstellung der Einzelfallgerechtigkeit und aus Billigkeitsgründen sollte in der Satzung eine entsprechende Möglichkeit zur Erteilung von Abweichungen unter Heranziehung von Art .63 BayBO zugelassen werden. Um die Vorgaben der Satzung effektiv durchsetzen zu können, sollte diese ordnungswidrigkeitenbewehrt sein.

Orientierung in der Detailgestaltung der Satzung können sicherlich die Mustersatzungen der kommunalen Spitzenverbände bieten. Um den unterschiedlichen Verhältnissen bzw. Anforderungen in den einzelnen Stadtteilen und der Kernstadt Rechnung zu tragen, könnte sich eine entsprechende Zonierung anbieten, die insbesondere auch die räumlichen Verhältnisse der historischen Altstadt berücksichtigt.

Durch den beschriebenen Satzungserlass kann der Verbund aus privaten und öffentlichen Spielplätzen und damit letztlich deren Attraktivität für Kinder gestärkt werden, ohne dass hierdurch Mehrkosten für den städtischen Haushalt entstehen. Durch eine Einbeziehung der Verpflichtung privater Investoren wird dieser vielmehr sogar entlastet und die frei werdenden Haushaltsmittel können für andere wichtige kommunale Aufgaben verwendet werden. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sebastian Kunz
- Faktionsvorsitzender -

 

 

Verteiler:
Uli Heck (Leiter Fachbereich 1)
Armin Beck (Fraktionsvorsitzender Grüne Karlstadt)
Eugen Köhler (Fraktionsvorsitzender CSU)
Stefan Rümmer (Fraktionsvorsitzender SPD)
Mitglieder der Freien Wähler-Fraktion